Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Philippsburg
1. Allgemeines:
Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Philippsburg. Sie stellt den Einwohnern Medien verschiedener Art zur allgemeinen Information, zur Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie zur Freizeitgestaltung zur Verfügung.
2. Anmeldung:
Die Benutzerinnen und Benutzer können vom vollendeten 6. Lebensjahr einen Benutzerausweis erhalten. Zur Anmeldung ist ein amtlicher Ausweis vorzulegen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der schriftlichen Einwilligung eines Erziehungsberechtigten. Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar. Er bleibt Eigentum der Stadt Philippsburg. Sein Verlust ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen, damit die BenutzerAusweisnummer gesperrt werden kann. Ein Missbrauch ist dann ausgeschlossen. Der Benutzer kann nach Ablauf eines Monats nach der Verlustanzeige einen neuen Ausweis beantragen. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises wird ein Entgelt erhoben.
Anschriften- und Namensänderungen der Benutzerinnen und Benutzer sind der Bibliothek unverzüglich mitzuteilen.
Durch seine Unterschrift auf der Anmeldekarte erkennt der Benutzer die Benutzungsordnung der Stadtbibliothek an und erklärt sich mit dem Inhalt einverstanden. Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind. Der Benutzer erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten zur Verwaltung der Ausleihe in das elektronische Verbuchungssystem der Bibliothek übernommen werden.
Die Verwaltung der Ausleihdaten wird nach den Vorschriften des Datenschutzes gewährleistet.
3. Entleihung, Verlängerung, Vorbestellung:
Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien aller Art für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden.
Die Leihfrist beträgt für | |
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Bücher | 4 Wochen |
CDs | 2 Wochen |
CD-ROMs | 2 Wochen |
Kassetten | 4 Wochen |
Spiele | 2 Wochen |
Videos | 3 Tage |
DVD | 3 Tage |
Zeitschriften | 2 Wochen |
Sind Medien mehrfach vorbestellt, kann die Leihfrist verkürzt werden.
Die Leihfrist für Bücher, CDs, CD-ROMs, Spiele und Zeitschriften / Zeitungen kann zweimal verlängert werden. Nicht verlängert wird die Leihfrist für Videos, DVD sowie vorgemerkte Medien.
Nicht ausgeliehen werden kann das aktuelle Exemplar der Zeitschriften und Zeitungen sowie die Exemplare aus dem Präsenzbestand.
Die Weitergabe der entliehenen Medien ist nicht zulässig. Die Anzahl der entleihbaren CDs und CDROMs ist für Kinder und Jugendliche auf 4 Medien je Person begrenzt.
4. Behandlung der entliehenen Medien:
Die von der Stadtbibliothek entliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Verluste, Beschädigungen und Beschmutzungen, zu denen auch Unterstreichungen, Randbemerkungen und Umbiegen von Ecken in den Medien zählen, ist Schadensersatz zu leisten. Für Schäden, die durch Weitergabe des Benutzerausweises entstehen, ist der eingetragene Benutzer haftbar.
Etwaige Schäden aus früheren Entleihungen sind zu melden. Videos sind vor der Rückgabe zurückzuspulen.
5. Fernleihe:
Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek Philippsburg vorhanden sind, können nach Möglichkeit aus anderen Bibliotheken beschafft werden. Entstehende Kosten sind vom Benutzer zu tragen.
6. Hausordnung, Ausschluss:
Der Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Leser nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden.
Mappen und Taschen sind vor dem Besuch, in den dafür vorgesehenen Taschenschränken einzuschließen. Die Stadt Philippsburg übernimmt für mitgebrachte Garderobe- und Wertgegenstände keine Haftung.
Essen, Trinken sowie Telefonieren (Handy) sind in der Bibliothek nicht gestattet.
Den Anweisungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten. Die Mitarbeiter der Stadtbibliothek üben das Hausrecht aus. Personen die gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können auf begrenzte Zeit oder auf Dauer von der Nutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden
7. Verspätete Rückgabe:
Die Benutzer werden gebeten, im eigenen Interesse auf fristgerechte Rückgabe der Medien oder Verlängerung der Leihfrist zu achten. Bei Überschreitung der Leihfrist wird eine Mahngebühr erhoben. Werden die fälligen Medien trotz Aufforderung nicht zurückgebracht, so wird neben dieser Mahngebühr der Gegenwert der Medien auf dem Rechtsweg zu Lasten des Benutzers eingezogen.
8. Internetnutzung:
Die Bestimmungen zur Nutzung des Internetzugangs in der Bibliothek ist der Internetordnung zu entnehmen. Diese Internetordnung liegt in der Bibliothek aus.
9. Entleihentgelte:
Allgemeines:
Für die Ausleihe von Medien wird von Erwachsenen alle 12 Monate ein Entgelt erhoben. Der Monat der Zahlung des Entgeltes wird in der Datenverarbeitung und auf dem Benutzerausweis vermerkt.
Wird nach Ablauf eines Jahres das Benutzungsentgelt nicht erneut bezahlt, verliert der Ausweis seine Gültigkeit.
Entgelt für Erwachsene (ab 18 Jahre) pro Jahr | 12,00 € |
Familienausweis für Erwachsene | 18,00 € |
Schüler über 18 Jahre, Studenten, Zivil- und Wehrdienstleistende mit entsprechendem Nachweis | frei |
Einzelausleihe für Erwachsene je Medium | 1,50 € |
Entgelt für die Ausstellung eines Ersatzausweises für Benutzer | |
a) ab dem vollendeten 18. Lebensjahr | 5,00 € |
b) bis zum vollendeten 18. Lebensjahr | 2,50 € |
Leihentgelt für DVDs | 1,50 € |
Fernleihe | 2,00 € |
Kopierkosten je Seite | 0,20 € |
Beschädigte Hüllen und fehlende Spieleteile | 2,00 € |
Internetzugang pro Stunde | 2,00 € |
Mahngebühren | |
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Erinnerung (pauschal) | 1,00 € |
1. Mahnung je nicht zurückgegebenes Medium 1,00 € Zuzüglich 1,00 € Bearbeitungsgebühr | 1,00 € |
2. Mahnung je nicht zurückgegebenes Medium 2,00 € Zuzüglich 2,00 € Bearbeitungsgebühr | 2,00 € |
3. Mahnung je nicht zurückgegebenes Medium 3,00 € Zuzüglich 3,00 € Bearbeitungsgebühr | 3,00 € |
4. Mahnung je nicht zurückgegebenes Medium 4,00 € Zuzüglich 4,00 € Bearbeitungsgebühr | 4,00 € |
Mahngebühr für Videos und andere elektronische Medien | 1,00 € / je Tag |
10. Öffnungszeiten:
Montag | 14.00 bis 19.00 Uhr |
Dienstag | 10.00 bis 14.00 Uhr |
Mittwoch | 14.00 bis 18.00 Uhr |
Donnerstag | 10.00 bis 14.00 Uhr |
Freitag | 10.00 bis 14.00 Uhr |
11. Inkrafttreten:
Diese Benutzungsordnung tritt am 01.03.2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 26. Januar 1993 außer Kraft.
Philippsburg, den 23. Februar 2010
Der Gemeinderat:
gez. Stefan Martus
Bürgermeister